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   OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07   

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OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses für den Aufsichtsrat wegen der Festsetzung von Vorstandsvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Entlastung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft; Grundsätze für die vom Aufsichtsrat zu beschließende Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft nach § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG); Gefahr einer ...

  • Judicialis

    AktG § 84; ; AktG § ... 87; ; AktG § 87 Abs. 1; ; AktG § 87 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 91 Abs. 2; ; AktG § 93; ; AktG § 93 Abs. 1; ; AktG § 116; ; AktG § 117; ; AktG § 171 Abs. 1; ; AktG § 171 Abs. 2; ; AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3; ; AktG § 243 Abs. 1; ; AktG §§ 291 ff; ; AktG §§ 311 ff.; ; AktG § 311 Abs. 2; ; AktG § 311 Abs. 2 Satz 1; ; AktG §§ 327a ff.

  • DER BETRIEB PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 87 Abs. 1; AktG § 116; AktG § 243 Abs. 1
    Zur Vergütungsfestsetzung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Vergütungsregelung für den Vorstand einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unangemessener Anreiz?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Angemessenheit Vorstandsvergütung, Besonderheiten in Konzernstrukturen, Beteiligung an AG, Konzernbeteiligungen, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Vorstandsmitgliedern

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1237
  • WM 2008, 1320
  • DB 2008, 2243
  • NZG 2008, 631
  • NZG 2009, 1400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 23.08.2007 - 5 HKO 10734/07

    Anfechtungsklage gegen Entlastungsbeschluss wegen Einräumung virtueller

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 23.8.2007, Az.: 5 HKO 10734/07, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt für nichtig erklärt: "Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt." .

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird festgestellt, dass der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit dem unter vorstehender Ziffer I. aufgeführten Inhalt nichtig ist.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird festgestellt, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit dem unter vorstehender Ziffer I. aufgeführten Inhalt unwirksam ist.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - den in der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.5.2007 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss betreffend die Entlastung des Aufsichtsrats der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006 für nichtig zu erklären.

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Der Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats ist dann anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten des Aufsichtsrats ist, dass eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet (vgl. BGH NJW 2003, 1032, 1033).

    Die Entscheidung beruht auf der höchstrichterlich gebilligten Rechtsauffassung, dass nur schwerwiegende Gesetzes- oder Satzungsverstöße zur Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Aufsichtsrates berechtigen (BGH NJW 2003, 1032; Hüffer, a.a.O § 120 Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Der Kläger trägt vor, der für die Bemessung der Vergütung des Vorstands vom Aufsichtsrat gewählte Maßstab verstoße gegen die §§ 84, 87 und 311 AktG, denn das Handeln des Aufsichtsrates habe sich ausschließlich am Unternehmenswohl zu orientieren, wie es der 3. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 21.12.2005 (BGH AG 2006, 110, (111)) festgestellt habe.
  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 U 3/11

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktiengesellschaft: Gefährdung

    (3) An der nötigen Eindeutigkeit eines Verstoßes fehlt es, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (OLG Stuttgart, AG 2011, 93 [juris Rz. 366]; OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rz. 52 f.] bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).

    An der für eine Entlastungsanfechtung nötigen Eindeutigkeit der Pflichtverletzung fehlt es nur, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (OLG Stuttgart, AG 2011, 73 [juris Rz. 366]; OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rz. 52 f.] bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung

    An der nötigen Eindeutigkeit eines Verstoßes fehlt es jedenfalls dann, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (BGHZ 194, 14, juris Rn. 23; OLG Stuttgart, AG 2012, 298, juris Rn. 153; OLG Stuttgart, AG 2011, 93, juris Rn. 366; OLG München, ZIP 2008, 1237, juris Rn. 52 f., bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die

    An einem hinreichend eindeutigen Rechtsverstoß fehlt es, wenn sich der zu Entlastende nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht ober- oder höchstrichterlich geklärt ist (OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rn. 52 f.]; bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).
  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 154/08

    Zulassung einer Revision aufgrund der Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Die Beschwerde der Nebenintervenientin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des OLG München vom 7. Mai 2008 (ZIP 2008, 1237 (m. Bespr. Hohenstatt/Seibt/Wagner, S. 2289)) wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf.
  • LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch einen

    Solange die Rechtslage ober- oder höchstrichterlich nicht geklärt ist, kommt deshalb eine Anfechtung des Entlastungsbeschlusses wegen eines Gesetzes- oder Satzungsverstoßes der Organmitglieder nicht in Betracht (OLG München AG 2008, 593 ff. - juris Rn. 53 [Vorinstanz zu BGH AG 2010, 79]).
  • LG München I, 28.01.2010 - 5 HKO 15937/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG: Anfechtungsbefugnis eines

    Dies widerspricht indes nicht nur der Regelung in § 243 Abs. 1 AktG, sondern wäre auch mit dem Gesichtspunkt der Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit unvereinbar (vgl. BGH NJW 2003, 1032, 1033 - Macrotron; NZG 2005, 77, 78 - ThyssenKrupp; OLG München NZG 2008, 631, 632; LG München I AG 2007, 417 = CR 2007, 423 = BB 2007, 2170, 2172; DB 2007, 2640, 2641 = WM 2008, 81, 83 = Der Konzern 2007, 835, 838; Hüffer, AktG, 8. Aufl., Rdn. 12 zu § 120; Hoffmann in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 27 zu § 120; Henze BB 2005, 165, 168 f.).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am

    Nach Ansicht des 7. Zivilsenats des OLG München sowie einiger Vertreter im Schrifttum soll dies nicht der Fall sein (OLG München, DB 2008, 2243, 2247 ff.; Wilsing/Ogorek, DB 2008, 2234, 2246; Wieneke/Pauly, NZG 2008, 794, 795).
  • LG Duisburg, 24.04.2009 - 22 O 75/08

    Teilnahmerecht eines Aktionärs ist durch Verweigerung des Wiedereintritts in den

    Insoweit liegt jedoch kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 241 Nr. 1 AktG, da Regelungen über die Art und Weise der Ausübung des Stimmrechtes und deren Voraussetzungen keine Teilnahmebedingungen im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG darstellen, Bedingungen im Sinne dieser Vorschrift lediglich solche zur Anmeldung und zur Legitimation der Aktionäre sind (vgl. OLG München, DB 2008, Seite 2243).
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